Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1983 - 8 B 65.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,7276
BVerwG, 19.05.1983 - 8 B 65.82 (https://dejure.org/1983,7276)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1983 - 8 B 65.82 (https://dejure.org/1983,7276)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1983 - 8 B 65.82 (https://dejure.org/1983,7276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,7276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Prüfung eines die Zurückstellung vom Wehrdienst über das 28. Lebensjahr hinaus rechtfertigenden Grundes - Unzumutbare Härte der konkreten Einberufung - Unabweisbarkeit einer Betriebsgründung zur Behebung des dem ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1983 - 8 B 65.82
    Eine Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, wenn von dem angestrebten Revisionsverfahren erwartet werden kann, daß dort eine bestimmte verallgemeinerungsfähige Rechtsfrage zu klären sein werde, die bisher nicht oder doch nicht hinreichend geklärt ist, im Interesse der Rechtseinheit oder Rechtsfortbildung jedoch der Klärung bedarf (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [91]).
  • BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 40.73

    Unzumutbare Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1983 - 8 B 65.82
    Auf der Grundlage dieser das Bundesverwaltungsgericht bindenden Feststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) ist eine durch den Wehrdienst bedingte unzumutbare Härte im Sinne von § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG ohne weiteres zu verneinen, weil der Kläger angesichts der zu erwartenden Einberufung nicht alle anderweitig bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die nunmehr unter Berufung auf die Betriebsgründung und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen geltend gemachte Härte zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 1975 - BVerwG VIII C 40.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104 S. 48 [50] und vom 26. November 1980 - BVerwG 8 C 92.79 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 139 S. 152 [153]).
  • BVerwG, 26.11.1980 - 8 C 92.79

    Einberufung zum Wehrdienst vor Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1983 - 8 B 65.82
    Auf der Grundlage dieser das Bundesverwaltungsgericht bindenden Feststellungen (§ 137 Abs. 2 VwGO) ist eine durch den Wehrdienst bedingte unzumutbare Härte im Sinne von § 12 Abs. 6 Satz 2 WPflG ohne weiteres zu verneinen, weil der Kläger angesichts der zu erwartenden Einberufung nicht alle anderweitig bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um die nunmehr unter Berufung auf die Betriebsgründung und die damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen geltend gemachte Härte zu vermeiden (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. September 1975 - BVerwG VIII C 40.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 104 S. 48 [50] und vom 26. November 1980 - BVerwG 8 C 92.79 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 139 S. 152 [153]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht